Fragwürdige Email mit Antrag auf Domainregistrierung

Es gibt viele unlautere Methoden, wie man mit Domainregistrierung Geld machen kann.

Neuerdings werden Emails ausgesandt, die einem ein Erstregistrierungsrecht für eine Domain einräumen, sie lauten z.B.:

Wir haben einen Antrag auf Registrierung der Website www.beispiel.com erhalten. Unser System zeigt, dass Sie der Besitzer von www.beispiel.at sind. Dies kann in Zukunft weitreichende Folgen für Sie haben. Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, Sie zu kontaktieren, um Ihnen das erste Registrierungsrecht anzubieten. Dies bedeutet, dass wir den Antrag eines Dritten für die folgende Website ablehnen:
www.beispiel.com

Das ist kompletter Unsinn ! Diese gesetzliche Pflicht gibt es nicht ! Damit möchte man nur Druck ausüben diese Domain zu registrieren. Es kann sich aber jeder überlegen, ob eine zusätzliche Domain mit der Endung .com vielleicht sinnvoll ist, dann ist es aber sicher besser diese über den gewohnten Ansprechpartner für die Website zu organisieren.

Wie vertrauensvoll eine Firma ist, sieht man auch, wenn sie die Eberhard-Fugger-Street 3 in Salzburg in der Adressangabe hat.